Beratung – nach SGB XI §37
Wir beraten Sie gerne bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit oder bei Veränderungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern und damit verbundenen Entscheidungen.
Unsere kompetenten Pflegekräfte unterstützen Sie bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung oder helfen Ihnen bei der Beantwortung grundsätzlicher Fragen zur Pflegeversicherung.
Es ist für uns selbstverständlich, den Angehörigen eine Anleitung der Pflege zu geben und Ihnen damit die Alltagssituationen zu erleichtern.
Neben der gesetzlichen Überprüfung (Sicherstellung der Pflege), sehen wir ebenfalls unsere Aufgabe in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege Beteiligten Probleme, notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie dem adäquaten Einsatz von Hilfsmitteln.
Wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung weiterer Leistungsanbieter:
- verschiedene Menübringdienste
- Krankengymnasten
- Pflegehilfsmittellieferanten
- Hausnotrufsysteme
- Wohnraumanpassungen
- Tages- und Kurzzeitpflegen
- u.v.m.