Die Pflegekassen zahlen nur einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Pflegestufe im Monat, egal welchen Pflegedienst Sie beauftragen. (Sie haben lt. Gesetz die freie Wahl!) Da sich die Preise der Pflegedienste für die einzelnen Pflegeleistungen sehr unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, von Ihrer Pflegekasse eine Vergleichsliste anzufordern, aus der Leistungen und Preise ersichtlich sind.
Als Beispiel für eine Kostenschätzung besuchen Sie bitte den folgenden Link bei der AOK:
(für unsere Preise suchen Sie nach ambulanter Pflegedienst und PLZ 30159)
Erstbesuch & Beratung
Unsere leitende Pflegefachkraft berät Sie persönlich vorab in allen Fragen zu Ihrer individuellen Pflege oder Betreuung so wie deren Finanzierungsmöglichkeiten. Sie entscheiden dann, ob und in welchem Umfang Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln (z.B. Rollator) so wie bei allen Fragen, die im Rahmen der hauslichen Versorgung entstehen.
Ebenso leisten wir gern Hilfestellung, wenn Ihre Krankenkasse / Pflegekasse den Pflegegrad ermittelt oder prüft.